
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedsverträge und für die Teilnahme an allen Leistungen von DS FIT, Inhaber Denis Schmidt, Dreisbachstraße 34, 57250 Netphen (im Folgenden: DS FIT).
DS FIT betreibt zwei Studios: Netphen, Dreisbachstraße 34, 57250 Netphen, und Kreuztal, Buschhüttener Straße 64, 57223 Kreuztal.
Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft im gewählten Tarif. Welche Leistungen, Standorte, Trainingszeiten und Bereiche im Einzelnen enthalten sind, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsübersicht. Nicht jede in unseren Studios angebotene Leistung ist in jedem Tarif und an jedem Standort enthalten. Das Solarium steht ausschließlich im Studio Kreuztal zur Verfügung.
Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar.
Der Mitgliedsvertrag kommt mit der Unterzeichnung beziehungsweise der elektronischen Bestätigung des Vertragsantrages und dessen Annahme durch DS FIT zustande.
Wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, also insbesondere über unsere Internetseite oder über einen von uns bereitgestellten Online-Abschluss, steht dem Mitglied als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular sind in unserer Widerrufsbelehrung geregelt, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
Bei einem Vertragsschluss in unseren Studios besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Mitgliedschaft läuft für die im Vertrag vereinbarte Erstlaufzeit. Die Erstlaufzeit beträgt je nach gewähltem Tarif 1, 12 oder 24 Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt einheitlich einen Monat, sowohl zum Ende der Erstlaufzeit als auch nach jeder Verlängerung.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen Monat und kann danach mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um erneut 12 oder 24 Monate findet nicht statt.
Bei monatlich kündbaren Verträgen endet der Vertrag mit Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.
Das Kündigungsrecht steht beiden Vertragsparteien zu. Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann per E-Mail an kontakt@ds-fit.de, postalisch an eines unserer Studios oder über das Kündigungsformular auf unserer Internetseite erklärt werden. DS FIT bestätigt den Zugang der Kündigung sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet, in Textform.
Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade) ist jederzeit zum Monatsersten möglich. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für DS FIT liegt insbesondere vor bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen die Hausordnung, bei einem Verstoß gegen das Dopingverbot nach §16, bei Weitergabe des Transponders an Dritte, bei Gewalt, Bedrohung, Belästigung oder Diskriminierung gegenüber Mitgliedern oder Mitarbeitern sowie bei Zahlungsverzug nach §7.
DS FIT ist in diesen Fällen zusätzlich berechtigt, ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen und den Transponder zu sperren. Vor einer außerordentlichen Kündigung wird das Mitglied in der Regel abgemahnt, es sei denn, dies ist wegen der Schwere des Verstoßes entbehrlich.
Die Mitgliedschaft kann pausiert werden. Während der Pausierung fallen keine Mitgliedsbeiträge an, und der Zutritt ruht. Die Pausierung ist kostenlos, eine Gebühr wird nicht erhoben.
Die Pausierungszeit wird vollständig an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Mitgliedschaft verlängert sich also um genau die Zeit, die pausiert wurde. Es geht kein bezahlter Monat verloren.
Bei Krankheit, Sportunfähigkeit oder Schwangerschaft sind je Vertragsjahr bis zu drei Monate möglich. Erforderlich ist ein ärztlicher Nachweis.
Ohne Nachweis, etwa wegen Urlaubs, ist je Vertragsjahr ein Monat möglich.
Pausiert wird in ganzen Monaten. Der Antrag ist vor Beginn der Pausierung in Textform an kontakt@ds-fit.de zu richten, eine rückwirkende Pausierung ist nicht möglich. Die Servicepauschale bleibt von der Pausierung unberührt.
Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der vereinbarten Laufzeit. Er ist monatlich im Voraus zu entrichten und zum 1. eines jeden Monats fällig.
Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag wird eine Servicepauschale erhoben. Sie beträgt 69,90 Euro pro Jahr bei jährlicher Abrechnung oder 6,90 Euro pro Monat bei monatlicher Abrechnung. Die Abrechnungsweise ergibt sich aus dem Vertrag. Die jährliche Servicepauschale wird erstmals drei Monate nach Vertragsbeginn und danach jährlich am selben Tag fällig. Im vierten Vertragsmonat werden deshalb Beitrag und Servicepauschale getrennt abgebucht. Jede Abbuchung wird vierzehn Tage vorher angekündigt. Bei einem Vertragsende vor Ablauf des bezahlten Jahres besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der bereits fälligen Jahrespauschale, sofern das Vertragsende nicht von DS FIT zu vertreten ist.
Für den Transponder wird bei Vertragsbeginn eine einmalige Gebühr von 20,00 Euro erhoben.
Standardzahlungsart ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied erteilt DS FIT hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Zahlung per Karte ist auf Wunsch und nach Verfügbarkeit möglich; bei Kartenzahlung entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Belastung.
Das Mitglied verpflichtet sich, für die Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Ist das Konto nicht gedeckt, sendet DS FIT eine Zahlungserinnerung. Rücklastschriftgebühren, die das Kreditinstitut aufgrund einer vom Mitglied verschuldeten Rückbuchung berechnet, hat das Mitglied in tatsächlich angefallener Höhe zu erstatten. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
DS FIT ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag und die Servicepauschale höchstens einmal pro Kalenderjahr anzupassen, um Kostensteigerungen auszugleichen, insbesondere bei Personal-, Energie-, Miet-, Wartungs-, Reinigungs-, Lizenz- und Versicherungskosten sowie bei Erhöhungen gesetzlicher Abgaben.
Eine Anpassung erfolgt frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsbeginn oder seit der letzten Anpassung. Sie wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Angabe des Grundes und der neuen Beträge angekündigt.
Erhöht sich der Gesamtbetrag um mehr als 5 Prozent, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Es kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.
Zusätzlich zum Tarif können Zusatzmodule gebucht werden, derzeit die Kinderbetreuung. Umfang und Preis ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsübersicht.
Zusatzmodule haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen Monat. Für ihre Kündigung gilt dieselbe Frist wie für den Hauptvertrag: ein Monat zum Ende des Folgemonats.
Mit dem Ende des Hauptvertrages enden auch alle Zusatzmodule.
In einzelnen Tarifen sind Zusatzmodule ohne Aufpreis enthalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Verrechnung, wenn das Modul nicht genutzt wird.
Ermäßigte Tarife, insbesondere der Tarif Jung & Senior, setzen den Nachweis der Berechtigung voraus. Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sowie alle Personen ab dem 65. Geburtstag. Maßgeblich ist bei der Altersgrenze das Lebensalter, nicht der Rentenstatus.
Der Nachweis ist bei Vertragsschluss vorzulegen und bei befristeten Nachweisen, etwa einer Immatrikulationsbescheinigung, unaufgefordert vor Ablauf zu erneuern.
DS FIT erinnert das Mitglied mindestens vier Wochen vor Ablauf des hinterlegten Nachweises in Textform. Wird bis zum Ablauf kein gültiger Nachweis vorgelegt, wechselt der Vertrag zum Ersten des Folgemonats in den Tarif DS FIT 24 zu den dann gültigen Konditionen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Erinnerung ausdrücklich hingewiesen. Das Mitglied kann den Wechsel abwenden, indem es den Nachweis rechtzeitig vorlegt.
Kommt das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist DS FIT berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung die bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit noch offenen Beiträge sofort und in einer Summe fällig zu stellen. Die vorzeitig fällig gestellten Beiträge werden dabei auf den Zeitpunkt der Fälligstellung abgezinst.
DS FIT ist berechtigt, die offene Gesamtforderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben und den Transponder für die Dauer des Zahlungsverzuges zu sperren. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt während einer Sperre bestehen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach §3a bleibt unberührt.
DS FIT ist berechtigt, Forderungen aus dem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf diesen zu übertragen. Über die Abtretung und den Dienstleister wird das Mitglied in Textform informiert.
An den Dienstleister werden ausschließlich die für den Forderungseinzug erforderlichen Daten übermittelt. Ein für den Einzug erforderliches SEPA-Lastschriftmandat wird gesondert im Vertrag und nicht über diese AGB erteilt.
Das Mitglied ist verpflichtet, DS FIT Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse und der Bankverbindung unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Die Nutzung der Studios ist während der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die Öffnungszeiten sind in den Studios ausgehängt und auf unserer Internetseite einsehbar.
DS FIT ist berechtigt, Öffnungszeiten sowie Umfang, Zeiten und Formate des Kursplans zu ändern, soweit dies für das Mitglied zumutbar ist und der Charakter der vertraglich geschuldeten Leistung erhalten bleibt. Bei einer erheblichen und dauerhaften Einschränkung wesentlicher vertraglicher Leistungen steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu.
Schließzeiten an gesetzlichen Feiertagen sowie kurzzeitige Einschränkungen einzelner Bereiche wegen Wartung, Reparatur, Reinigung oder Umbau von insgesamt bis zu 14 Tagen im Kalenderjahr berühren die Beitragspflicht nicht.
Ist das Studio darüber hinaus geschlossen oder ein gebuchter Bereich über einen längeren Zeitraum nicht nutzbar, wird der Beitrag für den betroffenen Zeitraum anteilig erstattet. Dies gilt auch bei Schließungen aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt. Auf Wunsch des Mitglieds kann statt der Erstattung die Vertragslaufzeit um den Schließungszeitraum verlängert werden. Die Wahl trifft das Mitglied.
DS FIT bietet neben den betreuten Zeiten auch unbetreute Öffnungszeiten an, in denen kein Personal vor Ort ist. In diesen Zeiten betritt das Mitglied das Studio eigenständig über das Check-in-System.
Für die unbetreuten Zeiten gilt:
Der Zutritt ist ausschließlich Mitgliedern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet, deren Tarif die unbetreuten Zeiten umfasst. Mitglieder unter 18 Jahren haben in unbetreuten Zeiten keinen Zutritt, auch dann nicht, wenn ihr Tarif alle Öffnungszeiten enthält. Auf diese Einschränkung wird im Vertrag gesondert hingewiesen.
Der Zutritt ist nur mit dem eigenen Transponder gestattet. Die Mitnahme weiterer Personen, auch von Gästen nach §12, ist untersagt.
In unbetreuten Zeiten ist das Training an Freihanteln nur ohne maximale Lastversuche und nicht bis zum Muskelversagen zulässig. Übungen, die eine Sicherungsperson erfordern, sind untersagt. Die Nutzung von Sauna und Solarium ist in unbetreuten Zeiten nicht gestattet.
In den Studios sind Notrufeinrichtungen vorhanden, deren Standort im Aushang und bei der Einweisung erläutert wird. In Notfällen ist unverzüglich der Notruf 112 zu verständigen.
Die Studios sind in den unbetreuten Zeiten videoüberwacht; §19a gilt entsprechend.
Für den Zugang zu unseren Angeboten gilt:
Trainingsfläche (Kraft- und Cardiotraining): Der Zugang ist ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Voraussetzung ist die vollständige Teilnahme an der Pflichteinweisung nach §11. Bis zur absolvierten Einweisung bleibt der Transponder gesperrt.
Kurse und Angebote der Arena, insbesondere Kampfsport: Es gilt das jeweils in der Kursausschreibung angegebene Mindest- und Höchstalter. Kinder- und Jugendkurse finden ausschließlich unter Aufsicht qualifizierter Trainerinnen und Trainer statt.
Kinderbetreuung: Sie steht für Kinder von 0 bis 6 Jahren zur Verfügung und begründet keinen eigenen Trainingszugang.
Solarium: Die Nutzung ist Personen unter 18 Jahren nach § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) gesetzlich untersagt. Ein Verstoß führt zur sofortigen Sperrung des Moduls.
Sauna und Wellnessbereich: Die Nutzung ist Personen ab 16 Jahren gestattet, für Jüngere nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Unbetreute Öffnungszeiten: kein Zutritt unter 18 Jahren, siehe §9a.
Bei Mitgliedern unter 18 Jahren wird der Vertrag durch den gesetzlichen Vertreter abgeschlossen. Dieser ist Vertragspartner und Zahlungspflichtiger. Erforderlich sind die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und ein auf dessen Namen laufendes Zahlungsmittel. Der gesetzliche Vertreter bestätigt mit dem Vertragsschluss, über die Einschränkungen nach diesem Paragrafen informiert worden zu sein.
Vor dem ersten Training bietet DS FIT eine Einweisung in Geräte, Trainingsbereiche und Sicherheitsregeln an. Der Termin wird bei Vertragsschluss vereinbart. Mitglieder mit Trainingserfahrung können auf die Einweisung verzichten; der Verzicht wird im Vertrag dokumentiert. Wer verzichtet, trainiert ohne vorherige Einweisung auf eigene Verantwortung und kann sich jederzeit an das Team wenden. Für Mitglieder unter 18 Jahren und für die unbetreuten Öffnungszeiten nach §9a bleibt die Einweisung verpflichtend; bis zu ihrer Absolvierung bleibt der Transponder gesperrt.
Das Mitglied bestätigt, dass ihm keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die einer sportlichen Betätigung entgegenstehen. DS FIT empfiehlt vor Aufnahme des Trainings eine ärztliche Untersuchung, insbesondere bei Vorerkrankungen, nach längerer Trainingspause, in der Schwangerschaft und ab einem Alter von 35 Jahren.
Bestehende Erkrankungen, Verletzungen, Einschränkungen oder die Einnahme von Medikamenten, die für das Training von Bedeutung sind, sind DS FIT vor Trainingsbeginn und bei späterem Auftreten unaufgefordert mitzuteilen. Die Trainingsempfehlungen unserer Mitarbeiter ersetzen keine ärztliche Beratung.
In einzelnen Tarifen ist das Recht enthalten, einen Gast mitzubringen. Umfang und Häufigkeit ergeben sich aus der Leistungsübersicht des Tarifs. Nicht genutzte Gastbesuche verfallen und werden nicht angesammelt.
Für Gastbesuche gilt:
Der Gast darf das Studio nur gemeinsam mit dem Mitglied und nur während der betreuten Öffnungszeiten betreten. Mitglied und Gast checken gemeinsam ein.
Der Gast muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Gäste benötigen die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters in Textform.
Vor dem ersten Betreten erhält der Gast eine Kurzeinweisung und bestätigt in Textform die Kenntnisnahme der Hausordnung sowie seine gesundheitliche Eignung.
Der Gast trainiert auf eigene Gefahr. §18 gilt für ihn entsprechend.
DS FIT kann Gastbesuche bei Überschreitung der Kapazitätsgrenzen im Einzelfall ablehnen.
Besteht in einem Haushalt ein Hauptvertrag im Tarif DS FIT 12 zum vollen Preis, können weitere Verträge desselben Haushalts zu vergünstigten Konditionen abgeschlossen werden. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisübersicht.
Voraussetzungen sind:
dieselbe Meldeadresse, nachzuweisen durch amtliches Ausweisdokument,
dasselbe Zahlungsmittel für alle Verträge des Haushalts,
höchstens vier verbundene Verträge; ab dem fünften Vertrag entfällt der Vorteil.
Je Haushalt wird eine Servicepauschale erhoben, unabhängig von der Zahl der verbundenen Verträge.
Der Tarif Jung & Senior kann nicht in die Haushaltsregel einbezogen werden und trägt eine eigene Servicepauschale.
Endet der Hauptvertrag, entfällt der Vorteil für die verbundenen Verträge. DS FIT kündigt dies mit einer Frist von einem Monat in Textform an. Ab dem Wirksamwerden gilt für jeden verbliebenen Vertrag der reguläre Preis und eine eigene Servicepauschale. Den betroffenen Mitgliedern steht insoweit ein Sonderkündigungsrecht nach §4a zu.
Der Abschluss verbundener Verträge steht unter Kapazitätsvorbehalt.
Der Transponder bleibt Eigentum von DS FIT und ist nicht übertragbar. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt und berechtigt DS FIT zur außerordentlichen Kündigung nach §3a.
Der Verlust ist DS FIT unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung ist eine Neuausstellung erforderlich; hierfür wird eine Pauschale von 20,00 Euro erhoben. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Vertragsende ist der Transponder zurückzugeben.
Das Mitglied ist verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung zu befolgen. Diese ist in den Räumlichkeiten ausgehängt, auf unserer Internetseite unter www.ds-fit.de/hausordnung einsehbar und Bestandteil dieses Vertrages.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Geräte sind bestimmungsgemäß zu benutzen, nach Gebrauch zu reinigen und Gewichte zurückzuräumen. Das Training erfolgt in sauberer Sportkleidung und mit sauberen Hallenschuhen. Die Nutzung eines Handtuchs ist Pflicht.
Ton- und Bildaufnahmen sind nur zulässig, soweit keine anderen Personen erkennbar sind. In Umkleiden, Duschen, Sanitär- und Wellnessbereichen sind Aufnahmen ausnahmslos untersagt.
Parkplätze und Spinde stehen während der betreuten und unbetreuten Öffnungszeiten zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten ist die Nutzung nicht gestattet.
DS FIT ist berechtigt, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.
Spinde sind ausschließlich für die Dauer des Aufenthaltes zu nutzen. Über Nacht belegte Spinde kann DS FIT nach vorheriger Ankündigung durch Aushang öffnen und entleeren. Der Inhalt wird für drei Monate als Fundsache aufbewahrt; danach ist DS FIT nach den gesetzlichen Vorschriften zur Verwertung berechtigt. Wertgegenstände sind nicht in Spinden zu lagern; §18 gilt.
Gebrauch, Besitz und Verkauf von Präparaten, die nach der jeweils gültigen Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) oder nach dem Anti-Doping-Gesetz verboten sind, sowie vergleichbarer Mittel sind in allen Studios von DS FIT strikt untersagt.
Ein Verstoß berechtigt DS FIT zur außerordentlichen Kündigung nach §3a und zu einem sofortigen Hausverbot.
Für Angebote im Kampfsportbereich gelten ergänzend folgende Regeln:
Ein Training im Ring oder auf der Mattenfläche ist ausschließlich im Rahmen betreuter Kurse mit Trainerin oder Trainer zulässig. Freies Training ohne Aufsicht ist untersagt.
Sparring findet nur unter Aufsicht und ausschließlich mit vollständiger Schutzausrüstung statt.
Die Teilnahme setzt die Anmeldung über die App oder an der Rezeption voraus.
Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters in Textform erforderlich.
DS FIT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Trainingsbetrieb kann eine Gefahrenquelle für Leben und Gesundheit darstellen. DS FIT kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nach und veranlasst im Rahmen des Zumutbaren alles Erforderliche, um Mitglieder vor Schäden zu bewahren. Das Mitglied trainiert im Rahmen der eigenen Verantwortung und ist verpflichtet, Geräte bestimmungsgemäß und im Rahmen seiner körperlichen Leistungsfähigkeit zu nutzen sowie Mängel unverzüglich zu melden.
Für eingebrachte Sachen haftet DS FIT nur im Rahmen der vorstehenden Absätze. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit sie nicht in einem verschlossenen Spind aufbewahrt wurden.
Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Erfüllungsgehilfen von DS FIT.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist DS FIT, Inhaber Denis Schmidt, Dreisbachstraße 34, 57250 Netphen, erreichbar unter kontakt@ds-fit.de.
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Verarbeitet werden insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsdaten, Lichtbild sowie Zutritts- und Buchungsdaten.
Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine Einwilligung vorliegt. Auftragsverarbeiter werden vertraglich nach Art. 28 DSGVO verpflichtet. Die Daten werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert.
Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; nach deren Ablauf erfolgt die Löschung.
Dem Mitglied stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu sowie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Ausübung dieser Rechte ist für das Mitglied kostenfrei.
Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung auf www.ds-fit.de.
Zum Schutz des Eigentums sowie zum Schutz von Leben, Körper und Gesundheit werden die Eingangs- und Zugangsbereiche, der Empfangs- und Kassenbereich, die Flure sowie die Außen- und Parkflächen unserer Studios videoüberwacht. Trainingsflächen werden nur überwacht, soweit dies in den unbetreuten Öffnungszeiten zur Sicherheit der allein trainierenden Mitglieder erforderlich ist.
Umkleiden, Duschen, Sanitär- und Wellnessbereiche sind von der Überwachung ausgenommen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Auf die Videoüberwachung wird durch Hinweisschilder nach Art. 13 DSGVO an den Zugängen hingewiesen.
Die Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach zwei Wochen, sofern nicht im Einzelfall die Aufklärung eines konkreten Vorfalls eine längere Speicherung erfordert.
DS FIT ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
DS FIT kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an geänderte Gesetze, an die Rechtsprechung oder an geänderte betriebliche Abläufe anzupassen, und soweit die Änderung für das Mitglied zumutbar ist und das Vertragsgefüge nicht zu seinen Lasten wesentlich verschiebt.
Die Änderung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Das Mitglied kann der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht das Mitglied nicht, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Widerspricht das Mitglied, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. DS FIT ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum nächsten zulässigen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nicht Vertragsbestandteil gewordener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von Turnstile laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen